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Gewalt gegen Einsatzkräfte

261007-1-Zeugenaufruf nach Steinwurf in Büdelsdorf/ Rendsburg

Polizeidirektion Neumünster berichtet mit Meldezeit 07.10.2026 08:58 Uhr zu einem Ereignis in Büdelsdorf.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 07.10.2026 08:58 Uhr · Büdelsdorf, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Büdelsdorf – Symbolbild

BÜDELSDORF

Symbolbild: Polizeipräsenz in Büdelsdorf. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Sonntag, in den frühen Morgenstunden, ist es in Büdelsdorf zu einem Steinwurf auf einen PKW gekommen. Dabei wurde die Frontscheibe eines Fahrzeuges beschädigt, Personen wurden nicht verletzt. Die Polizei sucht nun Zeugen.

Am 04.10.2026, gegen 05:50, hat die Geschädigte, nach derzeitigen Erkenntnissen, mit ihrem PKW die Brückenstraße in Büdelsdorf in Richtung Thormannplatz befahren. Beim Unterqueren der Bahnbrücke sei ein Stein in die Windschutzscheibe, auf der Fahrerseite, eingeschlagen. An dem grauen VW Polo entstand ein erheblicher Sachschaden. Die Fahrerin wurde nicht verletzt.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass der Stein möglicherweise von dem Fahrradweg Schwarzer Stieg auf das Fahrzeug geworfen wurde. Die Polizei Rendsburg hat die Ermittlungen u.a. wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgenommen und sucht nun Zeugen, die Angaben zu der Tat oder zu den bislang unbekannten Tätern machen können. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei Rendsburg unter der Telefonnummer 04331-208-0 zu melden.

Gruß

Mira Grunicke - Pressesprecherin PD Neumünster

Ereignis:
Gewalt gegen Einsatzkräfte
Ort:
Büdelsdorf
Bundesland/Region:
Schleswig-Holstein
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
07.10.2026 08:58 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeidirektion Neumünster
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/47769/6366238
Vorgangsnummer:
POL-NMS
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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