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Gefährliche Körperverletzung

Bocholt - Körperverletzung am Aasee - Polizei sucht Zeugen

Kreispolizeibehörde Borken berichtet mit Meldezeit 15.10.2026 10:09 Uhr zu einem Ereignis in Bocholt.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 15.10.2026 10:09 Uhr · Bocholt, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Bocholt – Symbolbild

BOCHOLT

Symbolbild: Polizeipräsenz in Bocholt. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Tatort: Bocholt, Gustav-Heinemann-Promenade;

Tatzeit: 12.10.2026, 03.20 Uhr;

In der Nacht zum Montag kam es am Aasee in Bocholt zu einer gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines 49-Jährigen. Zur Tatzeit schob der Bocholter auf der Gustav-Heinemann-Promenade sein Fahrrad. In Höhe der Knufbachstraße trat ein bislang unbekannter Täter von vorne an ihn heran. Ohne Vorwarnung schlug der Unbekannte den Bocholter mit einem Gegenstand auf den Kopf. Dieser ergriff daraufhin die Flucht. Der Täter verfolgte den 49-jährigen und schlug weiter auf ihn ein. Dem Geschädigten gelang es wenig später, sich hinter einem Gebüsch zu verstecken.

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben: männlich und jüngeren Alters. Zur Tatzeit war er dunkel gekleidet. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat in Bocholt unter Tel. (02871) 2990 entgegen. (jh)

Kontakt für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Borken Sandra Biedermann (sb), Leonie Dreier (ld), Julia Hoffboll (jh), Markus Hüls (mh), Peter Lefering (pl), Thorsten Ohm (to), Ann-Christin Osterholt (ao), Johanna von Raesfeld (jr) https://borken.polizei.nrw

Ereignis:
Gefährliche Körperverletzung
Ort:
Bocholt
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
15.10.2026 10:09 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Kreispolizeibehörde Borken
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/24843/6371399
Vorgangsnummer:
POL-BOR
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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