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Körperverletzung

Leer - Bedrohung mit Messer/Körperverletzung

Polizeiinspektion Leer/Emden berichtet mit Meldezeit 10.05.2026 10:34 Uhr zu einem Ereignis in Leer.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 10.05.2026 10:34 Uhr · Tatzeit gegen 2:40 Uhr · Leer, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Leer – Symbolbild

LEER

Symbolbild: Polizeipräsenz in Leer. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Mitteilung der Quelle

Leer - Bedrohung mit Messer/Körperverletzung

Am Sonntagmorgen, gegen 02:40 Uhr, kam es vor einer Kneipe in der Straße Ostersteg zu einer Auseinandersetzung. Nachdem der 57-jährige alkoholisierte Beschuldigte aus Leer von mehreren Zeugen aufgrund einer Kopfverletzung angesprochen wurde, holte dieser ein Einhandmesser heraus und bedrohte diese damit. Ein 18-jähriger, ebenfalls aus Leer, setzte sich daraufhin mit einem Schlag in das Gesicht des Beschuldigten zur Wehr. Dieser ging daraufhin zu Boden und wurde anschließend in einem Krankenhaus behandelt. Das Einhandmesser wurde sichergestellt. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.

Hinweise bitte telefonisch an die zuständigen Dienststellen unter:

Polizei Leer 0491-976900

Polizei Emden 04921-8910

Autobahnpolizei Leer 0491-960740

Polizeistation Borkum 04922-91860

Polizeistation Bunde 04953-921520

Polizeistation Filsum 04957-928120

Polizeistation Hesel 04950-995570

Polizeistation Jemgum 04958-910420

Polizeistation Moormerland 04954-955450

Polizeistation Ostrhauderfehn 04952-829680

Polizeistation Rhauderfehn 04952-9230

Polizeistation Uplengen 04956-927450

Polizeistation Weener 04951-914820

Polizeistation Westoverledingen 04955-937920
Ereignis:
Körperverletzung
Ort:
Leer
Bundesland/Region:
Niedersachsen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
10.05.2026
Tatzeit:
gegen 2:40 Uhr
Meldezeit:
10.05.2026 10:34 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeiinspektion Leer/Emden
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104235/6272098
Tatmittel:
Messer (unspezifisch)

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.