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Gewalt gegen Einsatzkräfte

Tätlicher Angriff gegen Polizeibeamte unter Alkoholeinfluss

Polizeiinspektion Northeim berichtet mit Meldezeit 04.10.2026 18:29 Uhr zu einem Ereignis in Bad Gandersheim.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 04.10.2026 18:29 Uhr · Bad Gandersheim, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Bad Gandersheim – Symbolbild

BAD GANDERSHEIM

Symbolbild: Polizeipräsenz in Bad Gandersheim. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

37574 Einbeck, OT Ahlshausen, Ahlshäuser Endestraße, So., 04.10.2026, 05:53 Uhr

Bad Gandersheim (qak) -Am frühen Sonntagmorgen kam es in Ahlshausen zu einem tätlichen Angriff auf Polizeibeamte.

Im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes kam ein 21-jähriger Mann den polizeilichen Aufforderungen nicht nach und verhielt sich gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten unkooperativ und äußerst aggressiv.

Nachdem der Mann versucht hatte unerlaubt die Örtlichkeit zu verlassen, wurde er von einem Polizeibeamten daran gehindert. Im weiteren Verlauf schlug er dem Polizeibeamten gegen den Arm, sodass der Mann daraufhin zu Boden gebracht und ihm Handfesseln angelegt werden mussten. Dabei leistete der 21-Jährige massiven Widerstand, sodass weitere Einsatzkräfte hinzugezogen werden mussten.

Ein Polizeibeamter wurde im Rahmen des Einsatzes leicht an der Hand verletzt.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 21-jährigen Mann ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,20 Promille. Nach der Entnahme einer Blutprobe wurde der Mann anschließend in Polizeigewahrsam genommen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung wurden eingeleitet.

Ereignis:
Gewalt gegen Einsatzkräfte
Ort:
Bad Gandersheim
Bundesland/Region:
Niedersachsen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
04.10.2026 18:29 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeiinspektion Northeim
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57929/6364459
Vorgangsnummer:
POL-NOM
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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