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Tötungsdelikt

Gemeinsame Pressemitteilung mit der Staatsanwaltschaft Stralsund zu einem Tötungsdelikt in Stralsund

Polizeipräsidium Neubrandenburg berichtet mit Meldezeit 07.10.2026 14:26 Uhr zu einem Ereignis in Stralsund.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 07.10.2026 14:26 Uhr · Stralsund, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Stralsund – Symbolbild

STRALSUND

Symbolbild: Polizeipräsenz in Stralsund. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Im Zusammenhang mit einem Wohnungsbrand in Stralsund am vergangenen Montag (05.10.2026) (siehe dazu hier unsere Pressemeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/6365350), kann ergänzend mitgeteilt werden, dass in der Wohnung eine Leiche aufgefunden worden ist. Es handelt sich hierbei um eine 42-jährige Deutsche. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis ist sie multiplen Stichverletzungen erlegen.

Im Zusammenhang mit dem Wohnungsbrand, wurde eine Person gesucht, die sich laut Zeugenaussagen zuvor in der Wohnung aufgehalten haben soll. In Folge umfangreicher polizeilicher Maßnahmen, konnte der gesuchte 23-Jährige Deutsche festgenommen werden.

Aufgrund der vorliegenden Spuren- und Indizienlage, beantragte die zuständige Staatsanwaltschaft Stralsund am 06.10.2026 einen Haftbefehl gegen den Mann wegen des dringenden Tatverdachts eines Tötungsdelikts sowie vorsätzlicher Brandstiftung. Am gestrigen Tag hat das Amtsgericht Stralsund antragsgemäß Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen der zuständigen Kriminalpolizeiinspektion Anklam dauern an.

Ereignis:
Tötungsdelikt
Ort:
Stralsund
Bundesland/Region:
Mecklenburg-Vorpommern
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
07.10.2026 14:26 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/6366682
Vorgangsnummer:
POL-NB
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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