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Gefährliche Körperverletzung

Zeugenaufruf nach gefährlicher Körperverletzung in Schwerin

Polizeipräsidium Rostock berichtet mit Meldezeit 08.10.2026 16:37 Uhr zu einem Ereignis in Schwerin.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 08.10.2026 16:37 Uhr · Schwerin, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Schwerin – Symbolbild

SCHWERIN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Schwerin. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Die Polizei bittet um Hinweise zu einer gefährlichen Körperverletzung, die sich am Samstag, dem 3. Oktober 2026, in den frühen Morgenstunden in der Keplerstraße in Schwerin ereignet haben soll.

Nach bisherigen Erkenntnissen wurde ein 40-jähriger deutscher Staatsangehöriger gegen 06:30 Uhr von zwei bislang unbekannten Personen körperlich angegriffen. Dabei erlitt der Mann Verletzungen, die anschließend in einem Krankenhaus behandelt werden mussten.

Die Polizei wurde gegen 08:25 Uhr über den Vorfall informiert. Der Geschädigte hatte sich nach dem Angriff in Richtung Hauptbahnhof begeben, wo er schließlich von Einsatzkräften der Bundespolizei angetroffen wurde. Durch die hinzugerufenen Beamten des Polizeihauptrevieres Schwerin konnten im Bereich eines unbefestigten Weges entlang der Keplerstraße 8a Spuren gesichert werden.

Die Polizei bittet Zeugen, die am Samstagmorgen eine Auseinandersetzung im Bereich der Keplerstraße 8 / 10 / 12 beobachtet haben oder Hinweise zu den bislang unbekannten Tatverdächtigen geben können, sich beim Polizeihauptrevier Schwerin unter der Telefonnummer 0385/5180 2224 oder per E-Mail an kk.schwerin@polmv.de zu melden.

Ereignis:
Gefährliche Körperverletzung
Ort:
Schwerin
Bundesland/Region:
Mecklenburg-Vorpommern
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
08.10.2026 16:37 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeipräsidium Rostock
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/6367580
Vorgangsnummer:
POL-HRO
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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