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Einbruch

Einbruch in Wohnung - Computerzubehör und Bargeld entwendet

POL-HR berichtet mit Meldezeit 13.08.2026 09:39 Uhr zu einem Ereignis in Fritzlar.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 13.08.2026 09:39 Uhr · Fritzlar, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Fritzlar – Symbolbild

FRITZLAR

Symbolbild: Polizeipräsenz in Fritzlar. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 13.08.2026:

Fritzlar

Unbekannte Täter sind in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Hauptstraße in Fritzlar-Ungedanken eingebrochen und haben unter anderem Computertechnik sowie Bargeld gestohlen.

Nach bisherigen Erkenntnissen ereignete sich der Einbruch zwischen Dienstag, 11.08.2026, 23:00 Uhr und Mittwoch, 12.08.2026, 03:30 Uhr. Die unbekannten Täter kletterten zunächst auf eine an das Haus angrenzende Garage und verschafften sich anschließend über ein Fenster gewaltsam Zugang zur Wohnung. Im Inneren suchten sie nach Wertgegenständen und entwendeten unter anderem einen Tower-PC, zwei Monitore, ein I-Phone sowie Bargeld. Anschließend verließen die Täter die Wohnung und flüchteten mit ihrer Beute in unbekannte Richtung.

Der Wert des erlangten Diebesguts wird nach derzeitigem Stand auf einen Betrag im mittleren vierstelligen Bereich geschätzt.

Die Kriminalpolizei in Homberg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die in der Tatnacht im Bereich der Hauptstraße verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben oder sonstige Hinweise zu dem Einbruch geben können, sich unter der Telefonnummer 05681-774-0 zu melden.

Yvonne Winter, KHK`in - Pressesprecherin -

Ereignis:
Einbruch
Ort:
Fritzlar, Ortsteil Fritzlar-Ungedanken
Bundesland/Region:
Hessen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
13.08.2026 09:39 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-HR
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/44149/6332498
Vorgangsnummer:
POL-HR
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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