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Schusswaffendelikt

(Konstanz) Auseinandersetzung vor einem Lokal in der Max-Stromeyer-Straße (03.10.2026)

Polizeipräsidium Konstanz berichtet mit Meldezeit 06.10.2026 15:22 Uhr zu einem Ereignis in Konstanz.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 06.10.2026 15:22 Uhr · Konstanz, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Konstanz – Symbolbild

KONSTANZ

Symbolbild: Polizeipräsenz in Konstanz. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Nach einer Auseinandersetzung in der Max-Stromeyer-Straße am Samstagabend ermittelt die Polizei gegen noch unbekannte Täter wegen gefährlicher Körperverletzung. Auf dem Parkplatz des Restaurants attackierten zwei bislang Unbekannte einen aus dem Auto aussteigenden 46-jährigen Mann. Bei der Rangelei zog einer der Unbekannten ein Messer, welches der 46-Jährige mit einem Tritt abwehrte. Anschließend zog der zweite Unbekannte eine Schreckschusswaffe. Daraufhin flüchtete der 46-Jährige in Richtung Gaststätte. Der Unbekannte schoss zwei Mal, wodurch der Geschädigte leicht verletzt wurde. Nach Abgabe der Schüsse flüchteten die beiden Unbekannten zu Fuß in Richtung Riedstraße. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief ergebnislos. Ein Rettungsdienst brachte den Verletzten ins Krankenhaus, dort erfolgte eine ambulante ärztliche Versorgung.

Die Polizei Konstanz hat die Ermittlungen aufgenommen. Personen, die den Streit und die Schussabgaben wahrgenommen haben oder den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Konstanz, Tel. 07531 995-0, zu melden.

Ereignis:
Schusswaffendelikt
Ort:
Konstanz
Bundesland/Region:
Baden-Württemberg
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
06.10.2026 15:22 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeipräsidium Konstanz
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6365957
Vorgangsnummer:
POL-KN
Tatmittel:
Messer (unspezifisch)

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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